Saisonbeitrag 2024 – Rahmenbedingungen Annullationsschutz

1. Allgemeines

Mit der Zahlung einer Annullationsgebühr in der Höhe von 4 % des jährlichen Saisonbeitrages, erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung der bezahlten Beitragskosten, wenn der Golfsport infolge Unfalls oder Krankheit nicht ausgeübt werden kann.

2. Rückerstattungsleistung

Basierend auf der Annahme des Spielbetriebes von März – Oktober (8 Monate), erfolgt eine Rückerstattung von 12,5 % pro vollen Monat des Saisonbeitrages, für die Zeit, in welcher aufgrund der Verhinderung nicht Golf gespielt werden kann. Die Rückerstattung erfolgt via Banküberweisung auf das gewünschte Konto nach erfolgreicher Leistungsprüfung auf Ende des folgenden Monats.

3. Voraussetzungen für die Leistung/Rückerstattung

  • Vollumfängliche Einzahlung des Saisonbeitrages.
  • Spielunfähigkeit von mind. 3 Monaten (90 Tage), attestiert durch ein ärztliches Zeugnis.
  • Das Arztzeugnis muss spätestens 1 Monat nach dessen Ausstellung Golf Limpachtal zur Leistungsprüfung zugestellt werden.
  • Rückerstattungsleistungen werden nur für das aktuelle Beitragsjahr berücksichtigt.
  • Die Zahlung für den Annullationsschutz muss bis spätestens Ende Februar bei Golf Limpachtal eingegangen sein.

4. Unklarheit

Bei allfälligen Unklarheiten oder Uneinigkeit entscheidet der Geschäftsführer von Golf Limpachtal.