Platz- und Betriebsreglement

1. Grundsatz

Es gelten die Golfregeln des Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews sowie die Local Rules von Golf Limpachtal. Das Platz-und Betriebsreglement ist für alle Spielerinnen und Spieler und Besucherinnen und Besucher der Anlage Golf Limpachtal verbindlich.

2. Zweck

Das Platzreglement hat zum Zweck, die Organisation des Spielbetriebs bei Golf Limpachtal zu regeln.
Es hat folgende Ziele:
– Stressfreies Golfspiel für alle
– Sicherheit für Spielerinnen und Spieler, Personal und übrige Personen
– Kompetenzen erteilen
– Sanktionen definieren

3. Zulassungsbestimmung

Spielerinnen und Spieler mit gültiger SwissGolf Karte, Migros GolfCard oder ASGI  Mitgliederkarte, Platzreife oder HCP, Platzerlaubnis der Golf Academy Limpachtal, EGA Clubkarte (European Golf Association)

4. Sanktionen bei Vergehen

4.1. Nichteinhalten der Golfetikette: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.2. Gefährliches Spiel: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.3. Gefährdung der Greenkeeper: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet, Club-Ausschluss
4.4. Betreten der angrenzenden Landwirtschaftskulturen: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.5. Betreten der Biotope: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.6. Spielverzögerung/langsames Spiel: Aufforderung zum Aufschliessen oder Überholen lassen, Verwarnung, Platzverweis
4.7. Spiel mit Driving-Range-Bällen auf dem Platz: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.8. Spiel ohne eigenen Bag: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.9. Spiel ohne reservierte Startzeit: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.10. Nichteinhalten der Startzeit: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet
4.11. Spiel ohne Greenfee: Der Spieler schuldet die volle Greenfee und hat den Platz sofort zu verlassen
4.12. Spiel mit mehreren Bällen, Spielen einzelner Löcher in falscher Reihenfolge, mehrmaliges Spielen einzelner Löcher: Verwarnung, Platzverweis, Platzsperre befristet

5. Weisungsberechtigte Personen

Folgende Personen sind weisungsberechtigt:
Die Geschäftsleitung der Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs-AG (GLBV) und weitere von der Geschäftsleitung beauftragte Personen, der Marshal, die Greenkeeper, die Vorstandsmitglieder des GC Limpachtal und die Mitglieder der Spielkommission.

6. Strafen und Sanktionen

6.1 Eine Verwarnung der Mitglieder oder Nichtmitglieder ist sofort auszusprechen. Sie erfolgt persönlich oder schriftlich.
6.2 Der sofortige Platzverweis der Mitglieder oder Nichtmitglieder erfolgt durch weisungsberechtigte Personen. Die Greenfee wird nicht zurückerstattet.
6.3. Die befristete Platzsperre für Mitglieder erfolgt durch die Geschäftsleitung der Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs-AG (GLBV) in Rücksprache mit dem Vorstand des Golfclubs (gemäss Art. 5 der Statuten: bis zu einer Saison).
6.4 Die Geschäftsleitung der Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs-AG (GLBV) ist befugt, für Nichtmitglieder eine befristete oder unbefristete Platzsperre auszusprechen.
6.5 Ein Ausschluss aus dem Club erfolgt gemäss Statuten, Kooperationsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen der Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs-AG (GLBV) bzw. PGB AG.

7. Hunde

7.1 Das Mitführen von Hunden ist auf der gesamten Spielanlage untersagt.
7.2 Im Restaurant sowie auf den öffentlichen Spazierwegen sind die Hunde an der Leine zu führen.

8. Abschliessende Bestimmungen

Dieses Reglement wurde nach Rücksprache mit dem Vorstand des Golfclubs von der Geschäftsleitung der Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs-AG (GLBV) erstellt. Es kann jederzeit angepasst werden. Es ist öffentlich anzuschlagen und kann auf der Homepage heruntergeladen werden.

Das Reglement tritt per 1. Mai 2016 in Kraft.

Die Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltung AG
Unterdorf 8
4587 Aetingen