Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Beginn und Ende der Mitgliedschaft sowie des Spielrechts sind die statutarischen und reglementarischen Bestimmungen der Public Golf Bucheggberg AG (PGB), Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs AG (GLBV) und des Golfclub Limpachtal (GCL) massgebend.
Das Mitglied erhält beim Abschluss des Spielrechtsvertrags die Statuten der PGB (nur Aktionäre) bzw. des Golf Club Limpachtal sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Unterschrift.
Austritte per Ende eines Jahres sowie Übertritte in eine günstigere Kategorie sind schriftlich bis am 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres zu melden. Ansonsten gilt die Mitgliedschaft automatisch für ein weiteres Jahr als bestätigt.
Der altersbedingte Übertritt der Junioren, Jung-Mitglieder sowie Lehrlinge/Studenten in die nächsthöhere Mitgliederkategorie erfolgt auf Anfang einer neuen Saison automatisch, sofern diese Mitglieder ihren Austritt nicht bis am 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt haben.
Die Versicherung eines Drittanbieter gegen Krankheit und Unfall wurde vom Versicherer zurückgezogen, weil die Nachfrage leider zu gering war. Die GLBV, PGB und der GCL bieten keine separaten Rückerstattungen an.
Das Mitglied ist erst dann auf dem Platz spielberechtigt, wenn es den Saisonbeitrag bezahlt hat. Wird der Beitrag nach Ablauf der zweiten Mahnung nicht bezahlt, steht es im Ermessen der Golf Limpachtal Betriebs- und Verwaltungs AG GLBV, das Mitglied zu betreiben und allenfalls auszuschliessen.
Wer seinen vereinsrechtlichen Pflichten nachkommt, wer die Saison-, die Eintrittsgebühr und allfällige weitere von PGB, GLBV und GCL festgelegte Gebühren bezahlt hat sowie im vorangegangenen Jahr ein Spielrecht erhielt, hat grundsätzlich Anspruch auf eine erneute Erteilung des Spielrechts, sofern nicht
a. disziplinarische Gründe dem entgegenstehen
b. die Spielberechtigungen grundsätzlich nicht erteilt werden (etwa wegen höherer Gewalt, Vorgaben der ASG oder aus ähnlichen Gründen).
Der Passivstatus kann nur von Aktionären (Vollmitgliedern) beantragt werden, und zwar dann, wenn berechtigte gesundheitliche Gründe (inkl. Arztzeugnis) vorliegen oder ein beruflich bedingter Auslandaufenthalt von mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten während der Golfsaison ansteht. Der Passivstatus muss jeweils bis am 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres für das darauffolgende Jahr schriftlich beantragt und begründet werden. Der Passivstatus gilt jeweils für ein Jahr und ist danach neu zu beantragen und zu begründen.
Das Mitglied hält sich an die Reglemente, Platzregeln, die allgemeine Etikette und an die Weisungen der verantwortlichen Organe (Geschäftsleitung, Marshal, Vorstand, Turnierkomitee usw.). Verstösse können disziplinarisch geahndet werden.
PGB, GLBV und GCL sind berechtigt, während eines Jahres verbindliche Anpassungen bei Regeln und Etikette vorzunehmen.
Aetingen, im November 2017