Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich allgemeine Geschäftsbedingungen

Golf Limpachtal vereint Aktionäre der Public Golf Bucheggberg AG (PGB) (nachfolgend: Aktionäre) und verschiedene Arten von Jahresmitgliedern.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Aktionäre und Jahresmitglieder. Aktionäre und Jahresmitglieder sind nachfolgend zusammengefasst als Mitglied / Mitglieder.

Alle Mitglieder anerkennen die massgebenden Bestimmungen des Golf Club Limpachtal sowie die AGB’s.

Der Aktionär anerkennt beim Abschluss des Spielrechtsvertrags die Statuten der GLBV und der PGB.

2. Aufnahmebedingungen

Mitglied kann grundsätzlich werden, wer über eine gültige Platzreife (gemäss den Anforderungen des Swiss Golf Verbandes) verfügt.

3. Regeln und Etikette

Das Mitglied hält sich an die Reglemente, Platzregeln, die allgemeine Etikette und an die Weisungen der verantwortlichen Organe (Geschäftsleitung, Marshal, Vorstand, Turnierkomitee usw.). Verstösse können disziplinarisch geahndet werden.

4. Mitgliedschaft und Beitrag

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Mitglieder bezahlen eine Spielgebühr, einen Clubbeitrag und eine Swiss Golf Lizenzgebühr. Die Gebühren werden jährlich durch die verantwortlichen Organe festgelegt und gelten immer pro Kalenderjahr und sind unabhängig vom Ein- oder Austrittsdatum. Rückerstattungen jeglicher Art (wie etwa pro Rata) sind ausgeschlossen.

Nach Bezahlung des Jahresbeitrages erhalten die Mitglieder ihre persönliche Mitgliederkarte. Darauf vermerkt sind: Name, Vorname, ID-Nummer, Spielstärke (Handicap Index), PIN und Gültigkeitsjahr.

Bei Verlust der Mitgliederkarte kann eine neue Karte für die Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 bestellt werden.

Das Mitglied ist erst dann auf dem Platz spielberechtigt, wenn es die Jahresgebühren bezahlt hat. Wird der Jahresbeitrag oder Teile davon nach Ablauf der zweiten Mahnung nicht bezahlt, kann das Mitglied nach Ermessen ausgeschlossen werden.

Aktionäre können einen Passivstatus erlangen (Aktionärs-Passivmitgliedschaft). Im Passivstatus ist der Aktionär grundsätzlich nicht spielberechtigt. Die GLBV behält sich vor, Passivmitgliedern eine Gegenleistung anzubieten. Der Passivstatus muss jeweils bis am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres für das darauffolgende Jahr schriftlich beantragt werden. Der Passivstatus gilt jeweils für ein Jahr und ist danach neu zu beantragen.
Das Passivmitglied verpflichtet sich, einen Passivbeitrag zu entrichten. Dieser gilt für ein Kalenderjahr. Aktionärs Passivmitglieder werden von der Pflicht der Entrichtung der jährlichen Swiss Golf Lizenz Gebühr und des Clubbeitrags befreit.

Die Tarifstruktur sämtlicher Gebühren (auch Passivbeiträge) werden durch die verantwortlichen Organe jährlich überprüft und allenfalls angepasst. Dabei können etwa verschiedene Mitgliederkategorien festgelegt, aufgehoben oder neu geschaffen werden. Die geltenden Tarife werden in gängiger Form publiziert.

5. Kündigung und Verlängerung

Austritte von Mitgliedern per Ende eines Jahres sowie Übertritte in eine günstigere Kategorie sind schriftlich bis am 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres zu melden. Wird bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung eingereicht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr. Dabei wird der volle Jahresbeitrag fällig.

Ein allfälliger Übertritt in eine andere Mitgliederkategorie (z.B. altersbedingt) erfolgt auf Anfang einer neuen Saison automatisch, sofern diese Mitglieder ihren Austritt nicht bis am 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt haben. Für den Wechsel in eine andere Mitgliederkategorie ist das Geburtsjahr massgebend.

6. Ausschluss / Aufnahmeverweigerung

Golf Limpachtal behält sich das Recht vor, Personen die Erteilung einer Mitgliedschaft zu verweigern oder diese ohne Begründung zu entziehen (z.B. bei disziplinarischen Verstössen, Nichtbezahlen des Jahresbeitrags etc.).

7. Haftungsausschluss, Versicherung und Einhaltung von Reglementen

Das Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die PGB nicht haftbar gemacht werden.

Bei Nutzung der Golfanlage und bei sämtlichen durch die PGB organisierten Veranstaltungen ist jedes Mitglied selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

8. AGB-Änderungen

Golf Limpachtal behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn das Mitglied nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

9. Teilungültigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine zulässig wirksame Bestimmung zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann und die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.

10. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen dem schweizerischen materiellen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der PGB.

Golf Limpachtal, November 2023